Informatik, TU Wien

Siemens Dissertationsstipendium der Fakultät für Informatik

in der Höhe von insgesamt 10.000 Euro
Studienjahr 2007/08

Die Förderung universitärer Exzellenz und die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind ein zentrales Anliegen der Fakultät für Informatik. Die Firma Siemens unterstützt und fördert durch die Ausschreibung des Siemens Dissertationsstipendiums die Fakultät für Informatik bei dieser Aufgabe und stärkt damit auch die Achse Wissenschaft und Wirtschaft.

Insbesondere sollen durch Forschungsaufenthalte die Internationalisierung der Forschung gefördert und hervorragend ausgewiesene berufstätige Dissertantinnen und Dissertanten bei der Fertigstellung ihrer Dissertation unterstützt werden.

Art der Stipendien

Im Rahmen der Ausschreibung des Siemens Dissertationsstipendium der Fakultät für Informatik können zwei Arten von Stipendien beantragt werden.

Forschungsstipendien

Forschungsstipendien werden an besonders herausragende Dissertantinnen und Dissertanten zum Zweck eines mindestens einmonatigen Forschungsaufenthalts an einer internationalen Top-Universität beziehungsweise Top-Forschungseinrichtung im jeweiligen Fachbereich vergeben.

Überbrückungsstipendien

Überbrückungsstipendien werden an besonders herausragende berufstätige DissertantInnen als Überbrückungshilfe zur Fertigstellung Ihrer Dissertation vergeben.

Voraussetzungen

  1. Der Bewerber / Die Bewerberin hat ein Doktoratsstudium an der Fakultät für Informatik der Technischen Universität Wien inskribiert.
  2. Die Betreuung der Dissertation erfolgt durch eine/n an der Fakultät für Informatik beschäftigten Professor/in, außerordentlichen Professor/in oder privat Dozenten/in.
  3. Der Bewerber / Die Bewerberin besitzt die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder eine der Staatsbürgerschaften aus den Ländern des Wirtschaftsraums von Siemens Österreich und der Programm- und Systementwicklung, PSE. Darunter fallen folgende Länder: Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Deutschland, Kroatien, Rumänien, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn.
  4. Nur für das Überbrückungsstipendium: Die Bewerberin/Der Bewerber darf während der Stipendienlaufzeit von maximal einem Jahr keine Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze erhalten und hatte in den letzten 2 Jahren (Datum der Einreichung) kein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Anstellungsverhältnis zur Technischen Universität Wien. Der Bewerber / Die Bewerberin nimmt zur Kenntnis, dass er/sie während der Bezugslaufzeit des Stipendiums keinen Arbeits- oder Werkvertrag zur TU Wien eingehen darf.
  5. Die Dissertation behandelt Informatik und Wirtschaftsinformatik relevante Forschungsthemen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik, Automatisierung und Steuerung, Medizin- und Krankenhaustechnik, Energie- und Infrastrukturtechnik, industrielle Fertigungstechnik, Transport- und Verkehrstechnik, Bauelementetechnik, Dienstleistungen (Services), Weltraumtechnik, Softwareentwicklung.

Die Fakultät für Informatik bekennt sich aktiv zur Gleichstellung und Förderung von Frauen. Daher erfolgt die Vergabe der Stipendien bei jeweils gleicher Qualifikation bevorzugt an Frauen.

Frauen werden besonders zur Bewerbung aufgefordert.

Zuerkennung des Stipendiums

Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt über den Dekan der Fakultät für Informatik, der hierbei von einer Jury aus Wissenschafterinnen und Wissenschaftern der Fakultät für Informatik unterstützt wird. Primäres Kriterium für die Vergabe ist die Qualität des Antrags sowie der (dem Antrag zugrunde liegenden) Dissertation.

Die StipendiatInnen verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums, bis längstens ein halbes Jahr nach Abschluss der Forschungsarbeit bzw. des Auslandsaufenthalts kostenlos für einen Vortrag über ihre Forschungsarbeit an einem Siemens Standort in Wien oder, gegen Erstattung der Spesen, an einem anderen Siemens Standort zur Verfügung zu stehen.

Weiters verpflichten sich die StipendiatInnen mit der Annahme des Stipendiums, unmittelbar nach Fertigstellung der Dissertation auf dem Weg über die TU Wien eine Kopie ihrer Dissertation an Siemens zu übermitteln.

Bewerbung

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen:

  • Lebenslauf, insbesondere folgenden Daten
    • Vorname, Name, Titel, Adresse, Staatsbürgerschaft, Telefon, E-Mail;
    • Derzeitige berufliche Tätigkeit (ArbeitgeberInnen der letzten 2 Jahre);
    • Absolviertes Studium, Studienbeginn, Studienabschluss.
  • Publikationsliste
  • Angaben zum Doktoratsstudium und zur Dissertation
    • Doktoratsstudium (Studienrichtung), BetreuerIn, Institut, Studienbeginn;
    • Titel der Dissertation;
    • Dissertationskonzept und Beschreibung der bisherigen Arbeit (max. 5-7 Seiten) inkl. Zeit- und Arbeitsplan bis zum Abschluss der Dissertation;
    • Abstrakt in 3-4 Sätzen in deutscher Sprache und für Laien verständlich;
    • Empfehlungsschreiben der Betreuerin /des Betreuers der Dissertation (inkl. einer Begründung der Befürwortung).
  • Nur bei Bewerbung um ein Forschungsstipendium
    • Einladung der Gasteinrichtung;
    • Begründung für die Wahl der Gasteinrichtung;
    • Argumentation, dass es sich dabei um eine der weltbesten Einrichtungen im
      einschlägigen Forschungsgebiet handelt;
    • Kostenaufstellung für den geplanten Aufenthalt.
      Es können Forschungsaufenthalte von einem Monat bis zu maximal 4 Monaten beantragt werden.
      Im Rahmen des Stipendiums können nur Reise- und Aufenthaltskosten beantragt werden. Bei der Kalkulation der Kosten ist sowohl bei der Wahl des Verkehrsmittels als auch der Unterkunft auf Kostengünstigkeit Bedacht zu nehmen. Zusätzlich eingeworbene Mittel werden dabei in Abzug gebracht. Es werden ausschließlich tatsächlich nachgewiesene Ausgaben und Aufwendungen ersetzt.
  • Nur bei Bewerbung um ein Überbrückungsstipendium
    • Zeitdauer, für die um das Stipendium angesucht wird.
    • Begründung
      Angesucht werden kann maximal für 1 Jahr in der Höhe von je 606.- Euro monatlich (Einkünfte aus Stipendien sind einkommensteuerfrei, wenn die Zuschüsse jährlich insgesamt nicht höher sind als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach dem Studienbeihilfengesetz, d.s. EUR 606,- monatlich und EUR 7.272,--/Jahr; zudem darf die Dissertation weder kommerziell veröffentlicht noch sonst wirtschaftlich verwertet werden und es darf nicht zeitgleich ein Arbeits- oder Werkvertrag zur TU Wien bestehen. Sind nicht alle dieser Kriterien erfüllt, kann das Stipendium zwar verliehen werden, jedoch ist diesfalls die Einkommenssteuer abzuführen).